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Neuigkeiten
Die aktuelle Krise stellt das Gemeinwesen, jeden Einzelnen und gerade auch die Gewerbetreibenden und Unternehmer in der Stadt Diepholz vor große Herausforderungen. Umsatzeinbußen, Kurzarbeit in der Belegschaft und Liquiditätsengpässe sind aktuell häufig bereit nach wenigen Tagen und Wochen die Folge.
Die Fraktionen der CDU und FDP setzen sich daher dafür ein, die Gewerbesteuerforderungen zum Zwecke der Vorauszahlung für das Jahr 2020 vom 15.05.2020 auf den 15.08.2020 zu verschieben. Zudem soll nach Ansicht der Fraktionen die Festsetzung der Nachzahlungen aus Vorjahren vom Fälligkeitszeitpunkt 15.03.2020 auf den 01.10.2020 verschoben werden. Die Verschiebung der Fälligkeitszeitpunkte soll ferner keine Stundungszinsen auslösen.
„Durch unseren gemeinsamen Antrag wollen wir einen Beitrag leisten und die Planungsmöglichkeiten der Unternehmen und Gewerbetreibenden zumindest kurzzeitig verbessern. Unsere Betriebe stützen mit ihren Waren und Dienstleistungen und insbesondere mit den geschaffenen Arbeitsplätzen die Lebensqualität der Stadt, sodass die Forderung auch als Gesamtwertschätzung und Maßnahme des Zusammenhaltens verstanden werden darf,“ erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Horst Glockzin.
„Für die Gewerbesteuerzahler kommt es nun vor allem darauf an unbürokratisch und zeitnah Lösungen anzubieten. Neben den Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierung wollen wir nun auch als Fraktionen im Diepholzer Stadtrat unserer Unterstützung Ausdruck verleihen,“ versichert der Vorsitzende der FDP-Fraktion Wilhelm Reckmann.
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