Knoerig: Kunden können Handyverträge bei schlechtem Internetempfang kündigen oder Preis mindern
Soeben ist eine neue App der Bundesnetzagentur an den Start gegangen, die Verbraucherrechte bei schlechtem Handyempfang stärkt. So können Interessierte mit einem Messtool prüfen, ob die Qualität ihres Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Mobilfunkvertrag als maximale Übertragungsrate vereinbart worden ist. Wenn sich das Netz dabei als deutlich langsamer erweist, haben sie ab sofort ein Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Presseinfo hin.
„Die Grundlagen für den neuen Rechtsanspruch hatte bereits die vorherige unionsgeführte Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes gelegt“, erklärt Knoerig, der zu dieser Zeit zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion für Telekommunikation und stv. Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur war. „Dabei hatten wir das Recht auf schnelles Internet als Teil der Grundversorgung verankert.“ Nachdem die zuständige Bundesnetzagentur zunächst Regeln für Festnetzanschlüsse erlassen hatte, ist nun auch eine Allgemeinverfügung für den Mobilfunk in Kraft getreten.
„Beim Mobilfunk war das Ganze komplexer, weil es keinen festen Standort gibt und die regionale Leistungsfähigkeit genauso berücksichtigt werden muss wie die Tatsache, dass sich oft mehrere Nutzer die verfügbare Leistung vor Ort teilen“, führt der Abgeordnete aus. „Deshalb wurden zur Festlegung der Mindestwerte drei verschiedene Rasterzonen nach Haushaltsdichte definiert.“
So müssen die Netzverbindungen in dünn besiedelten Regionen mindestens zehn Prozent der vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreichen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent und bei hoher Dichte 25 Prozent. Die Messungen sind innerhalb von zwei Wochen an fünf Tagen jeweils sechsmal vorzunehmen. Wird die Mindestvorgabe bereits an den ersten drei Tagen nicht erreicht, greift direkt der Rechtsanspruch.
„Die Erfahrungen, gerade bei uns im ländlichen Raum, haben gezeigt, dass die geschätzte Maximalgeschwindigkeit der Netzbetreiber in der Realität oft nicht erreicht wird“, stellt Knoerig fest. „In solchen Fällen, die mit der App-Messung nachzuweisen sind, muss man mit dem Netzanbieter klären, um wieviel der Preis gesenkt wird bzw. wann das Vertragsende erfolgt, ggf. auch gerichtlich.“
Die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ kann in den gängigen App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden. Mehr dazu:www.breitbandmessung.de/mobil-testen