Senioren-Union Kreisvereinigung Diepholz möchte den Begriff „Lebensalter“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufnehmen
Die Senioren-Union Kreisverband Diepholz spricht sich dafür aus, das Wort „Lebensalter“ explizit in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.
Heutiger Wortlaut Artikel 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Mit dieser Forderung möchte die Vereinigung ein unmissverständliches Zeichen setzen: Altersdiskriminierung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz.
Dirk-Oliver Thoms-Joa, Kreisvorsitzender der Senioren-Union Kreisvereinigung Diepholz betont: „Es ist höchste Zeit, dass wir die rechtliche Grundlage schaffen, um die Würde und die Rechte älterer Menschen in Deutschland wirksam zu schützen. Die Aufnahme des Begriffs ‘Lebensalter’ in Artikel 3 des Grundgesetzes wäre ein starkes Signal der Wertschätzung gegenüber älteren Generationen – und zugleich ein Garant dafür, dass Senioren wie auch andere Altersgruppen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.“
Thoms-Joa sieht diese Verfassungsänderung als einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Altersdiskriminierung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitssystem oder im öffentlichen Leben. „Wir müssen dafür sorgen, dass sie mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen als gleichwertige Mitglieder unserer Gemeinschaft anerkannt werden“, so Thoms-Joa weiter.