Knoerig: Förderung für Schweineställe geht nahtlos weiter / GAK-Mittel: Auch Waldbesitzer und mittlere Schlachtstätten profitieren
„Wir halten Wort: Die Förderung besonders tiergerechter Schweineställe wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) fortgesetzt“, informiert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung. „Sie wird zum 1. September 2026 nahtlos an das auslaufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung, das wir bis zum 31. August 2026 verlängert haben, anschließen.“
Knoerig weiter: „Das hat der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz auf seiner Sitzung in dieser Woche mit dem Beschluss des GAK-Rahmenplanes für den Zeitraum 2026 bis 2029 entschieden. Damit entsteht keine zwischenzeitliche Förderlücke beim Stallumbau für interessierte Landwirte. Das Land Niedersachsen, das für die Umsetzung zuständig sein wird, ist aufgerufen, das neue Förderprogramm praxisgerecht und pünktlich umzusetzen.“
Des Weiteren wurde mit Blick auf die GAK beschlossen, dass auch mittelgroße Schlachtstätten in die Förderung für „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ aufgenommen werden. „Denn der zunehmende Konzentrationsprozess in diesem Bereich schadet dem Tierwohl durch lange Transportwege und auch der Wertschöpfung unserer regionalen Wirtschaft“, so Knoerig, stv. Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages. „Die Regelung soll zunächst bis Ende 2028 gelten.“
Ferner soll der erhöhte Fördersatz im Bereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ für finanzschwache Kommunen bis Ende 2030 weiter gelten. Sie können bis zu 90 Prozent Förderung beantragen, um in wichtige Infrastrukturprojekte zu investieren.
Waldbesitzer mit kleineren Flächen können von einer längeren Förderung für Waldpflegeverträge für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse profitieren: Diese werden für Zusammenschlüsse, bei denen mindestens die Hälfte der Waldbesitzer unter 20 Hektar Waldfläche besitzt, um zehn Jahre verlängert.
„Trotz Sparmaßnahmen investiert der Bund über eine Milliarde Euro im kommenden Jahr in die Land- und Forstwirtschaft sowie die ländlichen Räume“, erklärt Knoerig. „Grundsätzlich übernimmt der Bund bei GAK-Maßnahmen 60 Prozent der Kosten. Darüber hinaus können die Länder auch die ihnen zugewiesenen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Kofinanzierung von GAK-Maßnahmen nutzen.“