CDU Kreisverband Diepholz

MdB Axel Knoerig erfragt Zwischenstand zur Ortsumgehung Barnstorf

Ende letzten Jahres hatte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig vom Bundesverkehrsministerium die Auskunft erhalten, dass die Einleitung des Raumordnungsverfahrens für die geplante Ortsumgehung Barnstorf voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 beantragt werden könne. Daher hat der Abgeordnete sich nun erneut nach dem aktuellen Zwischenstand beim Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann erkundigt.
In seinem Antwortschreiben teilt dieser mit, dass sich die niedersächsische Straßenbauverwaltung in finaler Abstimmung mit der Raumordnungsbehörde „hinsichtlich des Umfangs der Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsstudie für das noch einzuleitende Raumordnungsverfahren“ befinde. Die Fertigstellung hänge davon ab, ob eventuell ergänzende faunistische Nachkartierungen notwendig würden. Zum zeitlichen Ablauf wird Folgendes festgehalten: „Bei optimalem Ergebnis kann die Umweltverträglichkeitsstudie im Spätsommer 2020 fertiggestellt sein und die Einleitung des Raumordnungsverfahrens im Herbst 2020 beantragt werden. Bei weiterem Überarbeitungsbedarf der Umweltverträglichkeitsstudie verschieben sich die bisher disponierten Termine etwa um ein Jahr.“ „Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens, dessen Abschluss zuvor für Jahresende 2020 avisiert war, verzögert sich damit also“, so Knoerig, der sich seit langem für dieses Wahlkreis-Projekt einsetzt. „Auf Bundesebene sorgen wir in dieser Wahlperiode mit diversen Neuregelungen dafür, dass Planungen und Genehmigungsverfahren von Verkehrsvorhaben beschleunigt werden. Dazu hat das Bundeskabinett gerade heute den Gesetzentwurf für das Investionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Um schneller bauen zu können, sollen Verwaltungsgerichtsverfahren verkürzt und eine zügigere Prüfung der Raumverträglichkeit ermöglicht werden. Wir setzen dabei auch auf die Digitalisierung, z.B. durch Online-Veröffentlichungen bei den Verfahren.“ Der zweistreifige Neubau der Ortsumgehung Barnstorf (B 51) steht im Bundesverkehrswegeplan 2030 im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“