CDU Kreisverband Diepholz

MdB Axel Knoerig: Bund verlängert Förderung der Teilhabeberatung im Landkreis Diepholz

Erfreuliche Neuigkeiten hat der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) im Landkreis Diepholz mitzuteilen: Die Bundesförderung, die im Juni 2018 gestartet war und zum Jahresende 2020 ausgelaufen ist, wird verlängert. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Abgeordneten auf Anfrage mitgeteilt. Der heimische Träger mit zwölf Standorten im Landkreis habe sich erfolgreich für die zweite Förderphase 2021-2022 beworben und weitere Fördermittel in Höhe von ca. 93.000 Euro pro Jahr zugesagt bekommen. „Über 250.000 Euro wurden bereits in der ersten Förderphase für den Aufbau von Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt“, ergänzt Knoerig
Der Abgeordnete erklärt weiter: „Wir haben mit dem Bundesteilhabegesetz eine weitreichende Reform vorgenommen, um Menschen mit Behinderungen in möglichst allen Bereichen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Um insbesondere das Informations- und Beratungsangebot zu verbessern, wurde die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung als kostenlose, niedrigschwellige Einrichtung von und für Menschen mit Behinderung eingeführt. Aktuell gibt es ein bundesweites Netz von rund 500 geförderten Beratungsstellen. Das ist ein schöner Erfolg zur Stärkung einer inklusiven Gesellschaft, gerade auch in den aktuell schwierigen Zeiten der Corona-Krise.“ Das Ministerium hält dazu im Antwortschreiben fest: „Die Konzeption der EUTB und ihre Umsetzung ist in der Fläche gut gelungen. Insbesondere die unabhängige und niedrigschwellige Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen auf Augenhöhe wird von den Ratsuchenden sehr geschätzt.“ Um den Einrichtungen gesicherte Zukunftsperspektiven zu ermöglichen, werden die Förderzeiträume und Antragsverfahren künftig verlängert bzw. vereinfacht: „Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz haben wir die EUTB für den Zeitraum ab 2023 entfristet“, erläutert Knoerig. „Der Bewilligungszeitraum für die Fördermittel wird dann jeweils sieben Jahre betragen. Außerdem wird das bisherige Zuwendungsverfahren durch ein einfacheres Procedere, ähnlich einem Vergabeverfahren, ersetzt werden.“