Wichtige Punkte im Gesetzentwurf noch zu klären!
Am Mittwoch stand im Bundeskabinett das Thema Insektenschutz im Bereich der Landwirtschaft auf der Tagesordnung. Es ging um Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. In einer Pressemitteilung erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig, dass sich die Unionsabgeordneten auf ihrer Fraktionssitzung mit Bundeskanzlerin Merkel zuvor für eine Verschiebung des Themas ausgesprochen hatten, weil noch Klärungsbedarf in wichtigen Punkten bestehe
„Im Rahmen des nun folgenden Gesetzgebungsverfahrens werden wir als Union uns für Nachbesserungen im Bundesnaturschutzgesetz einsetzen“, so Knoerig, Berichterstatter für Landwirtschaft im Wirtschaftsausschuss. „Wir setzen dabei auf Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, so wie der Niedersächsische Weg es vorbildlich zeigt. Wir fordern insbesondere, vier Schwerpunkte in den Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Schulze aufzunehmen, da dieser eher auf Verbote und Eingriffe ohne verlässliche Regelungen für finanziellen Ausgleich abzielt.“ Dazu gehören die Festschreibung einer Kooperationspflicht (Vertragsnaturschutz mit Landnutzern) in FFH- und Naturschutzgebieten, gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung, gesetzliche Absicherung der Länderöffnungsklauseln und Ausnahmen für PSMAnwendungsverbote in Naturschutzgebieten. Knoerig selbst macht sich insbesondere für die Länderöffnungsklauseln stark und hat dazu auch schon an Kanzleramtschef Braun geschrieben. Was die Pflanzenschutzverordnung betrifft, so bemängelt der Abgeordnete, hierbei keinerlei Entscheidungsbefugnis zu besitzen. Denn über Verordnungen entscheidet allein der Bundesrat, d.h. die Bundesländer. Der Bundestag ist daran nicht beteiligt. „Deshalb sind die Landtagskollegen gefragt, im Interesse des Niedersächsischen Weges unseren Kompromiss zu erhalten“, so Knoerig.