CDU Kreisverband Diepholz

Frist für Stallumbauten wird verlängert!

MdB Axel Knoerig schreibt an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner

In einem kürzlich erfolgten Fachgespräch mit heimischen Landwirten zum Stallumbauprogramm wurde dem CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Knoerig die Antragsfrist als zu kurzfristig dargestellt. Aus diesem Grund wandte Knoerig sich direkt an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner mit einem Schreiben, in dem er sich für eine Fristverlängerung stark machte. In ihrem Antwortschreiben an den Abgeordneten hat Ministerin Klöckner nun zugesagt, dass die Frist bis zum 30. September 2021 verlängert werden soll. Das gilt auch für Bauvorhaben, die erst in 2022 abgeschlossen werden können. „Die Landwirte erhalten damit mehr Planungssicherheit“, so Knoerig, Berichterstatter für Landwirtschaft im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.
Das Stallumbauprogramm für Sauen haltende Betriebe wurde im letzten Jahr im Gesamtumfang von 300 Millionen Euro gestartet. Da es im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms aufgelegt wurde, ist es grundsätzlich bis Ende 2021 befristet. „Bundesministerin Klöckner hat in ihrem Schreiben angekündigt, dass sie die Förderrichtlinie ändern will, damit geplante Vorhaben noch bis Ende 2022 umgesetzt werden können“, erklärt Knoerig. „Bei der Antragstellung bis zur neuen Deadline am 30.09.21 sind aber schon alle erforderlichen Unterlagen, wie Konzept und Baugenehmigung, vorzulegen.“ Die Änderung der Förderrichtlinie soll voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Weitere Voraussetzungen für eine Bewilligung von Fördermitteln im Stallumbauprogramm: Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben. Förderfähig ist auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Anträge sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen. Weitere Informationen findet man auf www.ble.de/stallumbau