Knoerig: Verbraucher müssen nicht ewig auf schnelles Internet warten – Verträge können für Alternative gekündigt werden
Verbraucher im Wahlkreis, die trotz Vertragsbindung bereits jahrelang auf einen Glasfaseranschluss warten, haben das Recht zu kündigen und auf alternative Angebote wie Starlink oder Mobilfunk-Hybrid umzusteigen. Darauf weist der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung hin. Nachdem die Problematik kürzlich intensiv mit einer Besuchergruppe aus dem Landkreis Diepholz in Berlin diskutiert worden war, hatte er Anfragen dazu an die Bundesnetzagentur und den Eigenbetrieb Breitbandausbau des Kreises gestellt.
In der nun eingetroffenen Antwort der Bundesnetzagentur wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 verwiesen. Dieses habe klargestellt, dass die zweijährige Mindestlaufzeit für Glasfaseranschlüsse mit dem Vertragsschluss, also in der Regel mit der Auftragsbestätigung, und nicht erst mit der technischen Freischaltung des Anschlusses beginnt. Insofern können alte Verträge (über 24 Monate) bei Verzögerungen des Ausbaus oder Veränderung der örtlichen Marktsituation binnen eines Monats gekündigt werden.
Der Eigenbetrieb des Landkreises weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Problematik mit der Vertragslaufzeit bei verschiedenen Telekommunikationsunternehmen bestehe. Umgekehrt gebe es auch Fälle, in denen die Kunden auf ihren Vertrag bestehen und endlich angeschlossen werden möchten oder das Unternehmen wiederum die Vereinbarung von sich aus kündigt, da der geplante Anschluss aus betrieblichen Gründen entfällt. Hier könne der Landkreis nur unterstützend tätig sein, weil der verbleibende Ausbau i.d.R. eigenwirtschaftlich von der GVG Glasfaser GmbH durchgeführt werde. Rechtlich gesehen habe jeder Verbraucher laut Telekommunikationsgesetz einen Anspruch auf eine Internetgrundversorgung, die teilweise auch über das Mobilfunknetz im Landkreis zu erreichen sei (mindestens 15 Mbit/s laut Vorgabe der Bundesnetzagentur).
Als Alternative wurde mit der Besuchergruppe aus dem Wahlkreis auch das Satellitensystem Starlink, betrieben von SpaceX, diskutiert. Dieses bietet eine Internetversorgung über ein Netz von Tausenden Satelliten in einer niedrigen Erdumlaufbahn, sodass bei der Nutzung auch Videokonferenzen und Echtzeitanwendungen möglich sind. Bundesweit ist Starlink laut Bundesnetzagentur fast flächendeckend verfügbar und es diene als „Lückenschluss“, wo Glasfaser oder DSL wirtschaftlich oder geografisch nicht realisierbar seien. Wie der Landkreis ergänzt, biete Starlink im Diepholzer Kreisgebiet Geschwindigkeiten von über 100 Mbit/s und sei nach Aussagen einzelner Bürger eine brauchbare Alternative, gerade in abgelegenen Gegenden.