Knoerig: Neues Förderprogramm soll Wohnungen durch Umwandlung gewerblicher Leerstände schaffen
Um den dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu decken, hat das Bundesbauministerium jetzt ein neues Förderprogramm aufgelegt: Unter dem Titel „Gewerbe zu Wohnen“ soll der erste Förderaufruf im Juli erfolgen. Für das Jahr 2026 stehen 300 Millionen Euro bereit. Das berichtet der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung.
„Vielerorts stehen unsanierte Gewerbeimmobilien leer, während Wohnungen fehlen“, erläutert Knoerig, stv. Vorsitzender des Bauausschusses im Bundestag. „Hier bietet sich die Chance, durch klimafreundliche Umbauten sowohl die Leerstände zu bekämpfen als auch neuen Wohnraum zu schaffen und die Innenstädte weiterzuentwickeln.“
Antragsberechtigt für das neue Förderprogramm sind alle Investoren, die als Auftraggeber des Vorhabens ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile solcher Gebäude zu Wohnraum umbauen möchten. Auch Selbstnutzer können den Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit beantragen. Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird bei 300.000 Euro gedeckelt.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören z.B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau und die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung. Die Förderung des Umbaus ist verbunden mit einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE). Für Baudenkmale bzw. besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ vorgeschrieben. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, d.h. vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen zuvor erbracht werden, sofern sie nicht Gegenstand einer Förderung sind. Die Bezuschussung kann ggf. mit anderen Förderungen (z.B. „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für Sanierungen“) kombiniert werden. Mehr: